1. Geltungsbereich, Bedingungen von Drittanbietern und Vertragspartei

1.1. Diese allgemeinen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen („FinHand AGB”) gelten für sämtliche Dienstleistungen und überlassene Software im Rahmen des Vertragsverhältnisses („FinHand Vertrag”) zwischen der FinHand Fintech GmbH mit der aktuellen Adresse und den Handelsregisterangaben gemäß Impressum auf der Webseite www.FinHand.com, deren Unterseite, der Web-Applikation unter app.FinHand.com („FinHand-Web-Applikation”), oder ihrer mobilen Applikation (FinHand-Web-Applikation, mobile Applikation und Webseite zusammen „Plattform”) (oder deren Rechtsnachfolger im Weiteren bezeichnet als „FinHand”) als Anbieter und dem Einzelunternehmer bzw. Unternehmen als Kunden („Kunde”) mit sämtlichen Inhalten, Funktionen, Diensten und Regeln („FinHand Services”, ein Dienst oder eine überlassene Software jeweils ein „FinHand Service”). Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn FinHand dies ausdrücklich schriftlich genehmigt.

1.2. Für die Nutzung der durch FinHand zur Verfügung gestellten FinHand-Services (insbesondere denjenigen zur Nutzung des Geschäftskontos) gelten die vorliegenden AGB. Für zusätzlich zur Verfügung gestellte Leistungen („Partner Services”) von weiteren regulierten und nicht regulierten Drittanbietern (wie z.B. anderer Online- und Mobile-Banking-Dienstleister, jeweils ein „Partner”, wobei die solarisBank kein Partner im Sinne der Definition ist) - gelten, soweit eine gesonderte Vertragsbeziehung des Kunden mit dem jeweiligen Partner erforderlich ist, wiederum die gesondert vom Kunden mit dem jeweiligen Partner vereinbarten Nutzungs- und sonstigen Vertragsbedingungen inklusive der allgemeinen Geschäftsbedingungen dieser Partner (jeweils „Partner Vertrag”). Im Verhältnis zwischen dem Kunden und FinHand ist unabhängig davon eine Zustimmung des Kunden zu dem aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis von FinHand, gegebenenfalls unter Änderung des Preisplans des Kunden, erforderlich.

1.3. Kunden können nur Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sein. Die FinHand AGB gelten nicht für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. Weitere Einschränkungen (wie z.B. hinsichtlich der Rechtsform, Handelsregistereintragung und dem Herkunftsland des Kunden) können sich aus regulatorischen Vorgaben und geschäftspolitischen Erwägungen von FinHand, der solarisBank oder den Partnern ergeben.

2. Vertragsgegenstand

2.1. Gegenstand des FinHand Vertrages ist die Nutzung der FinHand Services. Mit Hilfe von FinHand eröffnet der Kunde ein Geschäftskonto bei der solarisBank. Der Zugang über FinHand bietet dem Kunden Zugriff auf das Geschäftskonto sowie auf die Partner Services innerhalb der jeweiligen von FinHand zur Verfügung gestellten Applikation. Einzelheiten zu den FinHand Services und den dafür erhobenen Entgelten ergeben sich aus dem jeweils gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis, auf das als Teil des FinHand Vertrags die FinHand AGB vollumfänglich Anwendung finden.

2.2. FinHand stellt unter anderem entgeltlich die technischen Voraussetzungen für das und weitere Leistungen im Zusammenhang mit dem Geschäftskonto und den Zugang zu sonstigen regulierten Partner Services von Bankinstituten sowie Finanz- und Zahlungsdienstleistern als technischer Dienstleister im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 9 des Zahlungs-diensteaufsichtsgesetzes über Zugänge, Integrationen und Schnittstellen (unter anderem sogenannte APIs) her, die von dem jeweiligen Institut oder Dienstleister zur Verfügung gestellt werden.

3. Leistungsumfang

3.1. FinHand schuldet dem Kunden allein die im jeweils gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis als Leistungen von FinHand ausgewiesenen FinHand Services. FinHand betreibt keine Bankgeschäfte und erbringt keine Finanz- oder Zahlungsdienstleistungen im Sinne des Kreditwesengesetzes bzw. des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes. FinHand erbringt insbesondere auch keine Geldwechsel in Fremdwährung.

3.2. FinHand ist stets um eine uneingeschränkte Nutz- und Verfügbarkeit der FinHand Services bemüht, kann für die Sicherstellung jedoch keine uneingeschränkte Garantie übernehmen. FinHand ist verpflichtet, im Jahresmittel eine Nutz- und Verfügbarkeit der FinHand Services in Höhe von 99% sicherzustellen („Service Level”).

3.3. Die erbrachten FinHand Services sind auch vertragsgemäß, soweit das Service Level im Jahresmittel maximal in Höhe von 1% verringert wird und die Nutz- oder Verfügbarkeit der FinHand Services eingeschränkt wird durch:

  • Reparatur-, Aktualisierungs- oder Instandhaltungs-arbeiten auf der Webseite von FinHand, oder
  • Umstände, die außerhalb des Verantwortungsbereichs von FinHand liegen, insbesondere sämtliche Handlungen von Dritten, die nicht im Auftrag von FinHand handeln (wobei die solarisBank und die Partner keine solchen Dritten sind) und die von FinHand nicht beeinflussbare Verfügbarkeit technischer Internetfunktionen.

4. Vertragsbeziehung zu FinHand

4.1. Die Eröffnung und Nutzung des Geschäftskontos ist Voraussetzung für die Nutzung der FinHand Services.

4.2. Die Nutzung der FinHand Services setzt den Abschluss eines Girovertrags voraus. Dieser Girovertrag kommt unmittelbar zwischen der solarisBank und dem Kunden zustande. FinHand ist nicht Vertragspartner des Girovertrags. Durch den Girovertrag verpflichtet sich die solarisBank insbesondere, für den Kunden das Geschäftskonto einzurichten, eingehende Zahlungen dem Geschäftskonto gutzuschreiben und abgeschlossene Überweisungsaufträge zu Lasten des Geschäftskontos abzuwickeln sowie dem Kunden eine oder mehrere Debitkarten auszustellen. Das Geschäftskonto wird als Kontokorrentkonto von der solarisBank geführt. Einzelheiten ergeben sich aus den Vertragsbedingungen der solarisBank. FinHand übernimmt für den Kunden gegenüber der solarisBank im eigenen Namen und auf eigene Rechnung die Zahlung eines Entgelts für die Kontoführung und – soweit zwischen FinHand und der solarisBank vereinbart – für weitere Dienstleistungen der solarisBank gegenüber dem Kunden.

4.3. Endet der Girovertrag, können auch die FinHand Services nicht mehr genutzt werden.

4.4. Da FinHand in Bezug auf das Geschäftskonto und weitere Leistungen der solarisBank ausschließlich als technischer Dienstleister auf Grundlage eines Kooperationsvertrags mit der solarisBank agiert, ist FinHand an Weisungen der solarisBank gebunden, insbesondere soweit regulatorischen Anforderungen genüge getan werden muss. Dies betrifft insbesondere folgende Sachverhalte:

  • Kontoeröffnung bzw. deren Ablehnung;
  • Kontosperrung oder Einschränkung der Kontonutzung sowie;
  • Beendigung des Girovertrags und Schließung des Geschäftskontos.

4.5. Die Koordinierung mit der solarisBank kann einige Zeit in Anspruch nehmen. In einigen Fällen kann es außerdem sein, dass FinHand nicht berechtigt ist, dem Kunden Auskünfte über die Gründe der jeweiligen Maßnahmen oder sonstige Einzelheiten zu erteilen.

5. Vertragsbeziehungen zu Partnern

5.1. Der Absatz 4.5 gilt entsprechend für alle weiteren Partner, welche gegenüber dem Kunden über die FinHand Services Partner Services erbringen.

5.2. Die Nutzung der FinHand Services ist nach der Beendigung eines Partner Vertrags oder mehrerer bzw. jeglicher Partner Verträge uneingeschränkt möglich.

6. Vertragsschluss

6.1. Der Kunde gibt FinHand einen Antrag auf Abschluss des FinHand Vertrags ab, indem er bzw. sein vertretungsberechtigter Vertreter sich auf der Plattform ein Benutzerkonto anlegt, einen Preisplan von FinHand laut Preis- und Leistungsverzeichnis auswählt und die FinHand AGB akzeptiert („Angebot”). Für das Benutzerkonto gibt der Kunde neben den Stammdaten, seine E-Mailadresse und ein Passwort an („Zugangsdaten”).

6.2. FinHand nimmt das Angebot des Kunden unter den aufschiebenden Bedingungen an, dass (i) der Kunde mit der solarisBank einen Girovertrag geschlossen hat und (ii) das Geschäftskonto des Kunden eröffnet ist („Aufschiebende Bedingungen”). Die solarisBank führt für den Abschluss des Girovertrags mit dem Kunden eine Prüfung nach den regulatorischen und gesetzlichen Vorgaben durch („Regulatorische Prüfung”). Im Rahmen der Regulatorischen Prüfung überprüft die solarisBank unter anderem die Identität des Kunden bzw. seiner gesetzlichen Vertreter. Für die Regulatorische Prüfung muss der Kunde im Registrierungsprozess weitere Angaben machen und Unterlagen einreichen. Die Regulatorische Prüfung dauert bei einfach gelagerten Fällen im Regelfall zwei Werktage ab dem Zeitpunkt, ab dem der Kunde alle notwendigen Angaben und Unterlagen vollständig, korrekt und übersichtlich einreicht; sie kann andernfalls aber einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen.

6.3. Sobald die Aufschiebenden Bedingungen der Annahme eingetreten sind und dadurch der FinHand Vertrag zwischen dem Kunden und FinHand geschlossen wurde, benachrichtigt FinHand den Kunden per E-Mail, dass das Geschäftskonto jetzt einsatzbereit ist.

6.4. Bezüglich weiterer (bisher noch nicht und erst ab einem zukünftigen Zeitpunkt angebotenen) Partner Services informiert FinHand den Kunden rechtzeitig und in angemessener Form über deren Inhalt sowie etwaige Erfordernisse, die allgemeinen Geschäftsbedingungen der relevanten Partner zu akzeptieren. Einzelheiten der Bedingungen und Anforderungen der Partner Services können den jeweiligen Partner Verträgen entnommen werden. Die Partner Verträge entziehen sich dem Einfluss von FinHand.

7. Kommunikation und Änderung von Informationen

7.2. Die Änderung von Stammdaten ist grundsätzlich entweder durch eine E-Mail bzw. ein Schreiben an FinHand oder innerhalb der FinHand-Web-Applikation möglich. Gegebenenfalls müssen diese Änderungen erneut verifiziert werden.

7.3. Für die Freischaltung weiterer Online-Banking-Nutzer des Kunden (z.B. für Mitarbeiter) sind weitere Authentifizierungsverfahren erforderlich, die sich insbesondere nach den Vorgaben der solarisBank bzw. des jeweils betroffenen Partners richten.

7.4. Der Kunde hat eine Kündigung des Girovertrags und den Auftrag zur Schließung des Geschäftskontos sowie die Kündigung der Partner Verträge grundsätzlich an den Kundenservice von FinHand zu richten. FinHand wird die solarisBank und die Partner entsprechend informieren und die Erklärungen des Kunden weiterleiten.

8. Datenschutz und Datenabruf

8.1. FinHand verpflichtet sich, Kundendaten jederzeit durch angemessene und dem aktuellen Stand der Technik entsprechende Maßnahmen zu schützen und persönliche Daten des Kunden sowie seiner Online-Banking-Nutzer nur aus gesetzlichen Gründen weiterzugeben, insbesondere wenn die Erfüllung des FinHand Vertrages dies erfordert oder der Kunde hierzu eingewilligt hatte.

8.2. Eine technische Maßnahme im Sinne von Ziffer 8.1 ist, dass FinHand Daten, insbesondere Kontoinformationen, ausschließlich verschlüsselt überträgt. FinHand nutzt weitere geeignete und sichere Verfahren, um dem Kunden den Abruf von notwendigen Finanzinformationen und die Übermittlung von Anfragen zu ermöglichen (z.B. TAN-Verfahren, Zwei-Faktor-Authentifizierung).

8.3. Einzelheiten über den Umgang mit persönlichen Daten, den Datenschutz sowie die Datensicherheit sind ausführlich in der Datenschutzerklärung beschrieben. Die Datenübertragung erfolgt über eine sichere und verschlüsselte Internetverbindung. Für den regelmäßigen Austausch von Daten haben FinHand und die solarisBank eine Vereinbarung über eine gemeinsame Verantwortlichkeit für die Datenverarbeitung im Sinne des Art. 26 DS-GVO abgeschlossen.

8.4. Für die Verarbeitung der Daten des Kunden durch Partner gelten deren Datenschutzerklärungen.

8.5. Für den Fall, dass sich technische oder rechtliche Rahmenbedingungen ändern, behält sich FinHand die Änderung der in den FinHand AGB und der Datenschutzerklärung beschriebenen Praxis vor. Über Änderungen wird der Kunde rechtzeitig informiert.

9. Obliegenheiten des Kunden

9.1. Der Kunde ist für die Geheimhaltung und Sicherheit seiner Zugangsdaten zur Plattform verantwortlich. Das bedeutet, dass seine Zugangsdaten geheim gehalten und nicht weitergegeben werden dürfen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass Dritte keine Kenntnis von Zugangsdaten nehmen können und muss erforderliche Maßnahmen zur Gewährleistung der Geheimhaltung ergreifen, insbesondere, indem er ein sicheres Passwort aus Zahlen, Buchstaben und Sonderzeichen verwendet und das Passwort in regelmäßigen Abständen ändert.

9.2. Als Teil seiner Sorgfaltspflicht, stellt der Kunde seine Erreichbarkeit unter der angegebenen E-Mail-Adresse ab dem Zeitpunkt der Registrierung sicher. Einen Missbrauch der FinHand Services oder des Geschäftskontos, einen entsprechenden Verdacht oder einen Verlust der Zugangsdaten muss der Kunde FinHand unverzüglich in Textform (z.B. per E-Mail oder in der FinHand-Web-Applikation) mitteilen.

9.3. Außerdem ist der Kunde dafür verantwortlich, entsprechende Vorkehrungen zu treffen, um die im Rahmen der Nutzung der FinHand Services oder des Geschäftskontos eingegebenen, hochgeladenen und gespeicherten Daten sowie Inhalte regelmäßig und gefahrentsprechend zu sichern sowie eigene Sicherungskopien zu erstellen, um bei Verlust der Daten und Informationen die Rekonstruktion derselben zu gewährleisten.

9.4. Bei Freischaltung weiterer Online-Banking-Nutzer des Kunden (z.B. für Mitarbeiter) ist der Kunde für das Verhalten dieser weiteren Nutzer verantwortlich, als ob der Kunde bzw. sein gesetzlicher Vertreter selbst gehandelt hätte.

9.5. Der Kunde muss auf Anfragen von FinHand, der solarisBank sowie der Partner unverzüglich reagieren.

9.6. Die Verfügbarkeit der FinHand Services ist von einem Internetzugang abhängig. Der Kunde trägt eigenverantwortlich dafür Sorge, dass die erforderlichen Systemvoraussetzungen erfüllt sind, um die FinHand Services nutzen zu können. Falls der Kunde Angebote Dritter nutzt (insbesondere Scraping-Software und Add-ons) ist er dafür verantwortlich, dass diese die FinHand Services nicht beeinträchtigen. FinHand übernimmt insofern keine Gewähr für Kompatibilität und haftet nicht für Schäden, die durch die Nutzung solcher Angebote entstehen.

10. Haftungsfreistellung

Der Kunde stellt FinHand von sämtlichen Ansprüchen frei, einschließlich etwaiger Schadensersatzansprüche, die andere Kunden oder sonstige Dritte, einschließlich Behörden, gegen FinHand wegen der Verletzung von Rechten durch die Nutzung der FinHand Services durch den Kunden geltend machen. Der Kunde haftet für jegliche Kosten, einschließlich der für die Rechtsverteidigung entstehenden Kosten, die FinHand aufgrund einer Verletzung von Rechten Dritter durch den Kunden entstehen. Alle weitergehenden Rechte sowie Schadensersatzansprüche von FinHand bleiben unberührt. Die vorstehenden Pflichten gelten nur dann, soweit der Kunde die betreffende Rechtsverletzung zu vertreten hat.

11. Einschränkung des Angebots

11.1. FinHand ist berechtigt angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um Schäden abzuwenden und die Verfügbarkeit der FinHand Services zu gewährleisten. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Kunde gegen seine vertraglichen Pflichten verstößt. Solche Maßnahmen können die teilweise oder vollständige Einschränkung des Zugangs zu den FinHand Services beinhalten, insbesondere in Bezug auf die Möglichkeit von Kartenzahlungen oder Zahlungsanweisungen.

11.2. FinHand ist auch dann berechtigt, die FinHand Services ganz oder teilweise einzuschränken, wenn der Kunde fällige Gebühren nicht zahlt. Auf die Einschränkung des Angebots durch die solarisBank oder der Partner Services hat FinHand keinen Einfluss.

12. Laufzeit und Kündigung des FinHand Vertrages

12.1. Soweit in der jeweiligen Leistungsbeschreibung nicht anders bestimmt, wird der FinHand Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen.

12.2. Der Kunde kann den FinHand Vertrag mit einer Frist von fünf (5) Werktagen zum Monatsende schriftlich kündigen. Hierfür genügt eine E-Mail an FinHand mit der eingescannten von Hand unterschrieben Kündigungserklärung als Anhang.

12.3. FinHand kann den FinHand Vertrag mit einer Frist von acht (8) Wochen mindestens in Textform kündigen. Eine Kündigung per E-Mail an den Kunden ist hierfür ausreichend. Im Falle einer solchen ordentlichen Kündigung ist FinHand nicht zur Angabe von Gründen verpflichtet.

12.4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Ein wichtiger Grund in diesem Sinne liegt insbesondere vor, wenn der Kunde:

12.4.1. sich mit der Zahlung einer ganzen Gebühr, z.B. dem monatlichen Preisplan, länger als einen Monat im Verzug befindet,

12.4.2. mit nicht unerheblichen Teilen der Gebühr trotz Abmahnung mehrmals in Verzug gerät,

12.4.3. FinHand oder seinen Partnern aus regulatorischen Gründen erforderliche Angaben trotz Aufforderung in angemessener Frist nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt,

12.4.4. der Kunde die FinHand Services für unlautere Geschäftspraktiken verwendet,

12.4.5. FinHand Services beeinträchtigt, insbesondere durch die Verwendung nicht autorisierter Software-Lösungen, Schadsoftware oder durch Angriffe auf die Infrastruktur von FinHand,

12.4.6. sonst gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt bzw. wiederholt gegen Vertragspflichten verstößt, oder

12.4.7. dadurch die Ansprüche und Interessen von FinHand so gefährdet, dass sich FinHands Vermögenslage wesentlich verschlechtert oder erheblich gefährdet wird.

13. Haftung für Mängel

13.1. In Bezug auf die Überlassung von Software (Software as a Service) durch FinHand im Rahmen der FinHand Services gilt Folgendes:

  • Es gelten grundsätzlich die gesetzlichen Regelungen zur Gewährleistung, soweit die FinHand AGB nicht abweichende Vereinbarungen enthalten.
  • Die Haftung für die Einschränkung der Nutz- und Verfügbarkeit infolge von höherer Gewalt und rechtmäßiger unternehmensinterne Arbeitskampfmaßnahmen wird ausgeschlossen. Das Kündigungsrecht des Kunden nach Ziffer 12.2 bleibt unberührt.
  • Das Recht des Kunden zur Aufrechnung, Minderung (Herabsetzung der Gebühr nach § 536 BGB) und Zurückbehaltung ist ausgeschlossen, soweit er die vorgenannten Rechte nicht mit rechtskräftig festgestellten oder unstreitigen Forderungen geltend macht.
  • Die Anwendung des § 536a Abs. 2 BGB (Selbstbeseitigungsrecht des Mieters) ist ausgeschlossen.
  • Ausgeschlossen ist auch die Anwendung von § 536a Abs. 1 BGB (Schadensersatzpflicht des Vermieters), soweit die Norm eine verschuldensunabhängige Haftung vorsieht.

14. Haftungsbeschränkung

14.1. FinHand haftet dem Grunde nach ohne vertragliche Beschränkung nur für Schäden des Kunden:

  • die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von FinHand oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von FinHand beruhen,
  • aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von FinHand oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von FinHand beruhen, sowie
  • im Rahmen der Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, dem Kunden gewährter Garantien oder wegen arglistiger Täuschung durch FinHand.

14.2. Für Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Pflicht beruhen, ist die Haftung von FinHand der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des jeweiligen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist. Wesentlich sind Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut.

14.3. Eine weitergehende Haftung von FinHand ist ausgeschlossen.

14.4. Soweit die Haftung von FinHand ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen von FinHand sowie für deliktische Ansprüche.

15. Keine Haftung für Drittanbieter

15.1. Sowohl die solarisBank als auch die Partner agieren auf Grundlage einer eigenen Vertragsbeziehung zum Kunden. FinHand übernimmt insofern keine Gewährleistung oder Haftung.

15.2. Soweit der Kunde über FinHand die Leistungen der solarisBank oder die Partner Services nutzt, geschieht dies grundsätzlich auf eigene Gefahr. Einzelheiten ergeben sich aus den Produktbeschreibungen der solarisBank und der Partner sowie den von FinHand für den jeweiligen Partner Service vorgesehenen Nutzungsbedingungen.

16. Verjährung

Die Verjährungsfrist für sämtliche Gewährleistungsrechte des Kunden beträgt, soweit FinHand nicht gemäß 14.1 unbeschränkt haftet, 12 Monate.

17. Einseitige Änderungen der Geschäftsbedingungen

17.1. FinHand ist berechtigt, Änderungen an den FinHand AGB einschließlich dem Preis- und Leistungsverzeichnis und sonstigen Bestimmungen des FinHand Vertrags vorzunehmen, welche

  • offensichtliche Fehler oder Lücken beheben,
  • beschreibende Bestimmungen betreffen, soweit sich die zugrunde liegenden Umstände geändert haben,
  • der Klarstellung oder Verdeutlichung dienen oder sonst redaktioneller Natur sind oder
  • für den Kunden in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht nicht nachteilhaft sind. Dazu gehört insbesondere die Einführung weiterer unentgeltlicher FinHand Services.

17.2. FinHand wird dem Kunden diese Änderungen per E-Mail mitteilen.

18. Sonstige Änderungen der FinHand AGB; Erklärungsfiktion

18.1. Andere als die in 17. oder an anderer Stelle der FinHand AGB genannten Änderungen des FinHand Vertrags (einschließlich der FinHand AGB und des Preis- und Leistungsverzeichnisses) wird FinHand dem Kunden anbieten. Wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von 6 Wochen widerspricht, gelten die Änderungen als genehmigt. Maßgeblich für die Einhaltung der Widerspruchsfrist durch den Kunden ist der Zugang des Widerspruchs bei FinHand.

18.2. FinHand wird den Kunden per E-Mail über die Neuregelungen und das Datum des Inkrafttretens informieren und auf die Widerspruchsfrist und die Folgen eines Verstreichens der Widerspruchsfrist hinweisen. Mit Zugang dieser E-Mail beim Kunden beginnt die Widerspruchsfrist zu laufen.

19. Gebühren und Zahlungsabwicklung

19.1. Die Zahlungspflicht der Gebühren für FinHand Services beginnt an dem Tag, an dem FinHand den Kunden gemäß Ziffer 6.3 über die Wirksamkeit des FinHand Vertrags benachrichtigt. Die Zahlungspflicht endet mit Zeitablauf oder, im Fall der Kündigung, mit Eintritt der Kündigungswirkung gemäß Ziffer 12.6.

19.2. Die Gebühren für die jeweiligen FinHand Services sind im Preis- und Leistungsverzeichnis im Detail aufgelistet und festgelegt. Etwaige zusätzliche Gebühren der Partner Services, soweit anwendbar, ergeben sich aus den jeweiligen Partner Verträgen bzw. den Preis- und Leistungsverzeichnissen der Partner. Über anfallende Gebühren für FinHand Services bzw. Partner Services wird der Kunde immer im Zusammenhang mit der jeweiligen Freischaltung informiert. FinHand zieht die anfallenden Gebühren für FinHand Services im eigenen Namen und auf eigene Rechnung im nach Registrierung verpflichtend einzurichtenden Lastschriftverfahren direkt vom Geschäftskonto des Kunden ein. Soweit auf der Rechnung nicht anderes ausdrücklich gekennzeichnet, rechnet FinHand im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ab. Soweit FinHand Gebühren von den Partnern einzieht, ist FinHand berechtigt, dies im nach Registrierung verpflichtend einzurichtenden Lastschriftverfahren direkt vom Geschäftskonto des Kunden vorzunehmen. Der Kunde hat für eine dafür ausreichende Deckung des Geschäftskontos zu sorgen. Anfallende Gebühren werden zu Beginn des nächsten Monats für den vorangegangen Monat eingezogen.

19.3. Der Kunde bestätigt, dass er mit dem Erhalt von Rechnungen in elektronischer Form (d.h. innerhalb seiner Benutzeroberfläche im Rahmen der FinHand-Web-Applikation) einverstanden ist. Der Kunde ist selbst für die ordnungsgemäße Aufbewahrung der Rechnungen verantwortlich.

20. Bonusprogramme und Credits

20.1. FinHand kann unter bestimmten Voraussetzungen, insbesondere für die Werbung neuer Kunden, bei Änderungen von Preisplänen durch FinHand, bei Kulanz oder Promotionen (i.S.v. Werbemaßnahmen), dem Kunden Bonuspunkte, sogenannte FinHand Credits (”Credits”), bzw. Gutschriften gewähren bzw. gutschreiben.

20.2. Credits bzw. Gutschriften haben den ihnen jeweils zugewiesenen Wert. Es liegt im Ermessen von FinHand diese Credits oder Gutschriften auszuzahlen oder diese dem Kunden gutzuschreiben und damit fortlaufend (falls erforderlich) mit künftigen Zahlungsansprüchen von FinHand zu verrechnen. Einen generellen Anspruch auf Auszahlung der Credits bzw. Gutschriftsbeträge gibt es nicht. Bei Beendigung des FinHand Vertrages verfallen noch vorhandene Credits bzw. nicht-ausbezahlte Gutschriftsbeträge.

20.3. Für eine etwaige Versteuerung der Credits bzw. Gutschriftsbeträge ist der Kunde selbst verantwortlich.

20.4. Soweit der Kunde im Rahmen eines Empfehlungsprogramms die persönlichen Daten Dritter an FinHand übermittelt, ist er gegenüber FinHand dafür verantwortlich, dass die Betroffenen in die Weitergabe ihrer Daten eingewilligt haben.

21. Übertragung der Rechte und Pflichten

21.1. Der Kunde darf Forderungen gegenüber FinHand nicht abtreten oder verpfänden. Dies gilt, soweit die Voraussetzungen des § 354a Handelsgesetzbuch erfüllt sind, nicht für Geldforderungen. FinHand kann sämtliche Forderungen gegenüber dem Kunden an Dritte abtreten.

21.2. FinHand darf Dritte mit der Erfüllung der Pflichten aus diesem Vertrag betrauen. Während der Laufzeit des Vertragsverhältnisses darf der Kunde die Nutzung der FinHand Services weder Dritten überlassen noch die FinHand Services weitervermieten, verpachten, verkaufen, mit einem Pfandrecht belasten oder auf sonst eine Weise zum Gegenstand einer Transaktion machen. Die außerordentliche Kündigung nach § 540 Abs. 1 S. 2 BGB ist ausgeschlossen.

22. Sonstiges

22.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

22.2. Der ausschließliche Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem FinHand Vertrag (einschließlich der FinHand AGB) ist Berlin, soweit es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt. Dies gilt auch für die Durchsetzung der Rechte von FinHand gegenüber dem Kunden.

22.3. Sollten einzelne Bestimmungen der FinHand AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der FinHand AGB im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt.

22.4. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.

Stand: 07.09.2022